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- Mitbringen von Glasbehältnissen für Getränke jeder Art ist verboten
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- Mitbringen von Getränken, insbesondere alkoholischen, ist im Grundsatz untersagt
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- Es bestehen keinerlei Einwände Trinkwasser in Plastikbehältnissen mitzuführen
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- Bei Verdacht auf Beimischung alkoholischer Getränke wird das Mitführen untersagt
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- Erkennbar bereits alkoholisierte potentielle Besucher werden nicht eingelassen („Vorglühen“ gegenwirken!)
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- Das Mitbringen und Betreiben von Grills bzw. offenen Feuer ist generell untersagt
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- Das Mitbringen und Betreiben von Beschallungsanlagen ist verboten
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- Das Mitbringen und Aufstellen von Pavillons mit Seitenteilen ist verboten
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- Aufgestellte Pavillons ohne Seitenteile sind mittels Erdnägeln zu sichern und bei Starkwind abzubauen
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- Bei Starkwind sind Pavillons generell verboten
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- Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind strikt einzuhalten
