• Mitbringen von Glasbehältnissen für Getränke jeder Art ist verboten

      • Mitbringen von Getränken, insbesondere alkoholischen, ist im Grundsatz untersagt

      • Es bestehen keinerlei Einwände Trinkwasser in Plastikbehältnissen mitzuführen

      • Bei Verdacht auf Beimischung alkoholischer Getränke wird das Mitführen untersagt

      • Erkennbar bereits alkoholisierte potentielle Besucher werden nicht eingelassen („Vorglühen“ gegenwirken!)

      • Das Mitbringen und Betreiben von Grills bzw. offenen Feuer ist generell untersagt

      • Das Mitbringen und Betreiben von Beschallungsanlagen ist verboten

      • Das Mitbringen und Aufstellen von Pavillons mit Seitenteilen ist verboten

      • Aufgestellte Pavillons ohne Seitenteile sind mittels Erdnägeln zu sichern und bei Starkwind abzubauen

      • Bei Starkwind sind Pavillons generell verboten

      • Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind strikt einzuhalten

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